Die Urteile des Finanzgerichtes Gotha zur Kindergeldabzweigung müssen endlich in Gera umgesetzt werden. Zwar hat die Stadt Gera die beiden Bescheide, gegen die Eltern erfolgreich geklagt haben, zurückgenommen. Wie in vergleichbaren Fällen verfahren wird, dazu hüllt sich die Stadtverwaltung weiter in Schweigen.
Ich erinnere mich daran, dass die Stadtverwaltung bereits vor zwei Wochen angekündigt hatte, vergleichbare Fälle zu überprüfen. Da fragt sich, was im Rathaus unter zeitnah verstanden wird. Bürgerfreundlich ist das nicht. Es ist der verheerende Eindruck entstanden, die Stadt wolle auf Kosten der Eltern mit behinderten Kindern den Haushalt sanieren, wenn sie deren Kindergeld einstreicht. Jetzt geht es um Schadensbegrenzung. Die Stadtverwaltung darf sich nicht dem Verdacht aussetzen, dass sie eine Verzögerungstaktik betreibt. Es ist schon genug Porzellan zerschlagen worden. Der gegenwärtig noch amtierende Oberbürgermeister trägt dafür die Verantwortung. Die CDU rät Eltern, die von der Kindergeldabzweigung betroffen sind, vorsorglich selbst aktiv zu werden. Wir bedauern zwar, dass damit für diese Menschen erneut ein bürokratischer Aufwand entsteht. Aber offenbar lässt der amtierende OB den Bürgerinnen und Bürgern keine andere Wahl.
Kreisvorsitzender CDU Gera, Bernd Müller
Gera, 24.01.12
Kommentare
Er weiß auch, dass nicht der Stadtrat, sondern der Oberbürgermeist er als oberster Dienstherr der Verwaltung seine Angestellten anweisen kann, sich gesetzestreu zu verhalten. Der Stadtrat musste eine Verhaltensanwei sung gerade aus diesem Grund abgelehnen. Hier hat die Linke bewußt versucht, den Stadtrat zu missbrauchen. Gesetzestreu verhalten heißt, dass zunächst geprüft werden muss, ob Kosten in Höhe des Kindergeldes tatsächlich angefallen sind. Ist dies der fall, dann ist das Kindergeld auszuzahlen.
Hat die Verwaltung Zweifel, kann sie gegen die Auszahlung gerichtlich vorgehen. Das alles hat Herr Jörg Löffler hinter sich. In der ersten Instanz hat das Gericht Herrn Löffler recht gegeben. In Gera gibt es aber eine Klagepraxis Kindergeldabzwe igung) des Geraer Sozialamtes gegen die Entscheidung der Familienkasse Jena, die nicht mehr nachvollziehbar ist. Verliere ich in erster Instanz, dann sollte es Beweis genug sein und die Auszahlung erfolgen.
Aus diesem Grund sollte der Oberbürgermeist er dringend auf seine Verwaltung einwirken um Kosten für die Stadt und Nerven, Geld und Geduld der Betroffenen nicht übergebühr zu strapazieren. Eine Oberbürgermeist erin Frau Dr. Hahn, mit der ich bereits über diesen fall gesprochen habe, würde dies nie zulassen. Sie tut dies bereits jetzt im Finanzamt nicht und würde es auch im Amt des Oberbürgermeist ers nicht tun.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Koob
Viel Weisheit in den Behörden
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