Nach erfolgter Bestätigung der Niederschrift vom 20. März 2025 informiert Herr Müller, dass in Großaga in der Schulstraße nach Beendigung der Tiefbauarbeiten der endgültige Deckenschluss hergestellt wird und bis zum 07.05.25 abgeschlossen sein soll.
Bezüglich der Verkehrsdatenerfassung in der Zeitzer Straße teilt Herr Müller mit, dass Seitens der Verwaltung auf die Stellungnahme des Ortsteilrates noch keine Antwort vorliegt. Auch zur Thematik Ablauf am Teich in der Seligenstädter Straße gibt es noch keine Aussage. Zum Teich wurde auch bezüglich Sicherungsmaßnahmen angefragt, hierzu wurde mitgeteilt, dass dem Eigentümer dazu keine Verpflichtungen obliegen.
In der letzten Sitzung wollte ein Gast wissen, wann denn der Fuß- und Radweg von Kleinaga in Richtung Reichenbach realisiert bzw. mit dem Bau begonnen werden soll. Daraufhin teilte die Verwaltung mit, dass der Bebauungsplan B/57.3/21 „Wald bei Kleinaga“ (Bekanntmachung am 02.09.2022) um den Hinweis ergänzt wurde, dass entlang der Reichenbacher Straße ein Korridor für den zukünftigen Bau eines Fuß- und Radweges freigehalten werden soll.“ (Zitat aus der Begründung). Damit wurde dieser Korridor planungsrechtlich gesichert. Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt mittel- bzw. langfristig. Das Tiefbauamt meldet im Rahmen der Haushaltplanung 2026 bis 2029 für die Erstellung der Entwurfsplanung und Gutachten notwendige finanzielle an. Einen konkreten Termin, wann der Geh-/Radweg hergestellt werden wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden. Weiter fragte der Bürger an, wann denn eine Straßenbeleuchtung am Fußweg unterhalb der Birkenstraße errichtet wird, bekanntermaßen wird dieser rege genutzt, auch von älteren Menschen. Daraufhin teilte die Verwaltung mit, dass bereits bei der Planung des Weges keine Installation einer Beleuchtung vorgesehen wurde. Wie bereits bei einem vor Ort Termin am 01.02.2018 und am 01.04.2025 festgestellt, sind mehrere parallele beleuchtete Straßenverbindungen vorhanden. Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Nutzung des unbeleuchteten Fußweges in den Dunkelstunden demzufolge nicht notwendig, da Alternativen vorhanden sind. Darüber hinaus ist von nicht erstattungsfähigen Ausgaben für die Stadt Gera von ca. 60.000 Euro und laufenden jährlichen Kosten von 2.200 Euro auszugehen. Des Weiteren möchte die Verwaltung auch aus Klimaschutzgründen (Lichtverschmutzung) von einer nicht notwendigen Beleuchtungsanlage absehen.
Auf den Hinweis zu möglichen Schäden an der Brücke in der Reichenbacher Straße am OE Großaga teilte uns der Brückenprüfer des Tiefbauamtes mit, das am 08.04.2025 das Bauwerk einer laufenden Beobachtung unterzogen wurde. Man weiß, dass die Brücke in keinem guten Zustand ist, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen sind aber nicht nötig. Bei dem, von den Bürgern angemahnten Loch, handelt es sich um ein kleines Schlagloch im Asphaltbelag auf der Brücke. Der Bauhofwurde informiert.
Bei den Vermessungsarbeiten entlang der Verbindungsstraße Reichenbach/Rusitz handelt es sich um Grenzfeststellungen.
Laut Auskunft der EGG soll in der Ortslage Reichenbach die Stromfreileitungen komplett entfallen, es erfolgt eine Erdverkabelung.
Wie bekannt, wurde mit der Planung der Sanierung der Straße der Freundschaft begonnen. Der Auftrag für die notwendigen Vermessungsarbeiten wurde bereits vergeben.
Eine Absprache mit dem Bauhofleiter zu den notwendigen Schlaglochreparaturen in allen Ortsteilen findet noch in dieser Woche statt. Betroffen sind alle Straßen, Schwerpunkte bilden insbesondere die Schulstraße und die Str. der Freundschaft.
Zum Breitbandausbau informiert Herr Müller, dass die Telekom derzeit in Seligenstädt dabei ist, Bauarbeiten durchzuführen. Je nach Ortslage sollen einige, aber nicht alle Adressen in diesem Gebiet einen Glasfaseranschluss erhalten. Um welche Adressen es sich konkret handelt, kann man dem Geoportal der Stadt Gera entnehmen. Diese sind aktuell alle mit einem roten, gelben oder grünen Punkt gekennzeichnet. Neu hinzugekommen ist die Kategorie pink. Hierbei handelt es sich um nicht förderfähige Adressen, welche nach Abschluss des geförderten Glasfaserausbaus einen Glasfaseranschluss erhalten können. In diesem Zusammenhang wurde auch ein entsprechender Artikel im letzten Rathauskurier veröffentlicht. Zum Zeitpunkt des Ausbaus gibt es tatsächlich immer wieder neue Aussagen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Telekom Bauherr der Maßnahme ist und diese Entscheidung somit allein in der Hand der Telekom liegt. Die Vereinbarung zwischen der Telekom und der Stadt sagt lediglich, dass bis zu einem bestimmten Tag X eine vorgegebene Liste von förderfähigen Adressen mit einem Glasfaseranschluss versorgt sein muss und dass die Telekom dafür einen Zuschuss von Bund und Land weitergeleitet bekommt. In welcher Reihenfolge die Telekom die Adressen an das Glasfasernetz anschließt, bleibt ihr überlassen. Aktuell wurde der Bewilligungszeitraum für den Glasfaserausbau bis Juni 2026 verlängert. Der Rathauskurier informierte hierzu wie folgt: „Nach Information der Telekom sollen die reinen Tiefbauarbeiten bis Ende August 2025 abgeschlossen sein, das heißt aber nicht, dass bis dahin auch alle Häuser angeschlossen sind. Das beste Indiz für den Zeitpunkt des Anschlusses ist der mit der Telekom vereinbarte Termin. Jeder der im Rahmen des geförderten Glasfaserausbaus einen Hausanschluss beantragt hat, hat auch eine Auftragsbestätigung erhalten. Die Telekom kommt dann zu gegebenem Zeitpunkt automatisch wegen einer Terminvereinbarung auf die Grundstückseigentümer zu, da diese bei der Herstellung des Hausanschlusses anwesend sein müssen. Sollte Ihre Adresse mit einem pinken Punkt markiert sein oder Sie generell Interesse an einem Glasfaseranschluss haben, können Sie online unter www.telekom.de/glasfaser oder im Telekom Shop der Gera Arcaden unverbindlich Ihr Interesse an einem Glasfaseranschluss bekunden“.
Im nächsten TOP geht es um die Verteilung der finanziellen Mittel aus der Ortspauschale an die Antragsteller. Nach kurzer Erläuterung stellt Herr Müller die Vorlage DS-Nr. 12/2025 vor und bittet um Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
Der Ortsteilrat Aga beschließt gemäß § 45 Abs. 6 Thüringer Kommunalordnung die Verwendung der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel wie folgt:
1. Feuerwehrverein Kleinaga 400,00 EUR
2. SV Aga 400,00 EUR
3. Kampfsportverein Aga 350,00 EUR
4. Schützengesellschaft zu Großaga e.V. 350,00 EUR
5. Heimatverein Aga e.V. 450,00 EUR
6. Rassegeflügelzüchterverein Aga e.V. 300,00 EUR
7. Lessener Dorfverein e.V. 350,00 EUR
8. Maibaumsetzer Reichenbach 350,00 EUR
9. Maibaumsetzer Großaga 350,00 EUR
10. Maibaumsetzer Kleinaga 350,00 EUR
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
Unter dem TOP-Bürgeranfragen erläutert Herr Müller auf Anfrage zum Neubau Fußweg entlang Grundstück in der Reichenbacher Str. 5, dass die Ausführung der Bauarbeiten in den Sommerferien geplant ist. Hierbei wird es zu temporären Vollsperrungen
der Ernst-Thälmann-Siedlung kommen.
Bernd Müller