Kürzlich hat sich der Oberbürgermeister mit der Veröffentlichung der Amtlichen Bekanntmachungen im Geraer Anzeiger über die Hauptsatzung und damit über geltendes Recht hinweggesetzt und gegebenenfalls Schaden für die Stadt heraufbeschworen. Der Stadtrat sollte dies im Nachgang „heilen“. Der Dringlichkeits-Antrag zur Änderung der Hauptsatzung wurde seitens der CDU als unbegründet zurückgewiesen und mit Unterstützung aus FDP und AfG mehrheitlich abgewiesen.
Dem folgt nun ein weiterer Vorgang, den sicherlich nicht nur Stadträte mit Sorge erst einmal zur Kenntnis nehmen mussten. In der Ausgabe der OTZ vom 19.08. 2011 war zu lesen, das der tatsächliche Auszahlungsbetrag von der Gewinnausschüttung der Sparkasse sich nur auf 1,089 Millionen Euro beläuft. Differenz ca. 400.000,00 €, denn 1,503 Millionen Euro standen im Entwurf des Haushaltplanes. Zu klären ist nun, ob der Oberbürgermeister als Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Gera-Greiz Kenntnis davon hatte, bevor der Stadtrat am 6. Mai nach seiner Zusicherung, dass der vorgelegte Etatentwurf genehmigungsfähig sei, den Haushalt für 2011 beschloss.
Sollte sich dies bestätigen, ist das sicherlich nicht nur „unredlich“, wie Dr. Porst am 20.08.11 sich in der OTZ dazu äußert.
Bernd Müller
Geschrieben am 21.08.2011