Die Urteile des Finanzgerichtes Gotha zur Kindergeldabzweigung müssen endlich in Gera umgesetzt werden. Zwar hat die Stadt Gera die beiden Bescheide, gegen die Eltern erfolgreich geklagt haben, zurückgenommen. Wie in vergleichbaren Fällen verfahren wird, dazu hüllt sich die Stadtverwaltung weiter in Schweigen.
Ich erinnere mich daran, dass die Stadtverwaltung bereits vor zwei Wochen angekündigt hatte, vergleichbare Fälle zu überprüfen. Da fragt sich, was im Rathaus unter zeitnah verstanden wird. Bürgerfreundlich ist das nicht. Es ist der verheerende Eindruck entstanden, die Stadt wolle auf Kosten der Eltern mit behinderten Kindern den Haushalt sanieren, wenn sie deren Kindergeld einstreicht. Jetzt geht es um Schadensbegrenzung. Die Stadtverwaltung darf sich nicht dem Verdacht aussetzen, dass sie eine Verzögerungstaktik betreibt. Es ist schon genug Porzellan zerschlagen worden. Der gegenwärtig noch amtierende Oberbürgermeister trägt dafür die Verantwortung. Die CDU rät Eltern, die von der Kindergeldabzweigung betroffen sind, vorsorglich selbst aktiv zu werden. Wir bedauern zwar, dass damit für diese Menschen erneut ein bürokratischer Aufwand entsteht. Aber offenbar lässt der amtierende OB den Bürgerinnen und Bürgern keine andere Wahl.
Kreisvorsitzender CDU Gera, Bernd Müller
Gera, 24.01.12