In dieser Sitzung des OTR ging es um zwei Vorlagen nach BImSchG. Zum einen um die Erweiterung der Biogasanlage am Standort Großaga zur Energieversorgung des vorhandenen Biogewächshauses der Lebenshilfe und zum anderen Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage am Standort Cretzschwitz.
Der Antrag der Bio-Energie-Gera/Aga GmbH nach § 16 BImSchG zur geplanten Änderung der bestehenden Biogasanlage vom 23.09.2014 wurde von Frau Weitzmann von der unteren Immissionsschutzbehörde erläut. Frau Weitzmann legte dar, dass der Betrieb der Biogasanlage genehmigt ist und diese läuft, aber zum optimalen Betrieb mehr Input-Stoffe benötigt, als vor Ort bereitgestellt werden können. Deshalb wurde die Errichtung eines Behälters zur Lagerung von Hühnertrockenkot beantragt, in dem zugekaufter Kot als Inputstoff gelagert und dann der Biogasanlage zugeführt wird.
Auf im Vorfeld der OTR-Sitzung vorliegende Fragen eingehend stellt sie dar, dass die Errichtung der Biogasanlage durch den Landwirtschaftsbetrieb Ulrich beantragt und genehmigt wurde. Die Biogasanlage wird jedoch seit 01. Juli 2014 unter dem Dach der Bio-Energie Gera/Aga GmbH geführt. Damit hat diese alle Rechte und Pflichten aus dem Genehmigungsbescheid für die Biogasanlage übernommen. Diese GmbH ist eine 100%ige Tochter der Ortsvereinigung Lebenshilfe Gera Stadt/Land e.V. Sie pachtet die vom Landwirtschaftsbetrieb Rosmarie Ulrich erstellte und teilweise betriebene Biogasanlage. Die Bio-Energie-Gera/Aga GmbH wird die Anlage gemäß dem Immissionsschutzrechtlichem Bescheid 02/2013 vom 10.09.2013 bis Ende Oktober 2014 auf 500 kW abschließend funktionstüchtig ausbauen.
Die mit dem Bau des Hühnertrockenkotbehälters verbundenen Investitionen werden durch die OV Lebenshilfe vorfinanziert. Aus diesem Grund hat auch die OV Lebenshilfe zur Bestätigung den Bauantrag unterzeichnet.
Der zweite Legehennenstall, der baurechtlich genehmigungsfähig ist, wurde durch den Landwirtschaftsbetrieb Ulrich bisher nicht realisiert (dort sollten die benötigten Inputstoffe für eine optimalen Betrieb der Biogasanlage herkommen), so dass sich die Errichtung des Lagerbehälters notwendig macht. Durch Herrn Geiger und andere Bürger wurde auf das Transportproblem hingewiesen. Der LKW Transport (25 t pro Woche) führt zu einer weiteren Belastung der jetzt schon angegriffenen Straßen in der Ortslage Kleinaga. Frau Weitzmann wies darauf hin, dass man LKW die Benutzung öffentlicher Straßen nicht verbieten kann.
Fragen zu möglichen Geruchs- und Lärmbelästigungen wurden dahingehend beantwortet, dass die vorliegenden Gutachten keine Veranlassung bieten, dass Grenzwerte überschritten werden. Sie bot aber an, dass, sollten sich Bürger insbesondere durch Lärm belästigt fühlen, der FD jederzeit zu Überprüfungen und Messungen bereit ist. Die Frage von Herrn Kessler, was mit dem Material wird, welches nach der Vergasung übrig bleibt erläutert Herr Ulrich, dass es sich biologisch unbelastetes Material handelt, was zur Düngung verwendet werden kann. Für die Beurteilung dieser Stoffe als Dünger ist dann aber das Landwirtschaftsamt zuständig. In diesem Zusammenhang wird der OTBM gebeten, über die Stadtverwaltung einen Vertreter vom Landwirtschaftsamt zu diesem Komplex einzuladen, der für solche Fragen zur Verfügung steht, auch im Zusammenhang mit dem Gärbehälter der Reuss´schen Güter. Herr Kutter fragte wie sich denn die Zeitschiene bei solchen Vorhaben darstellt. Darauf antwortete Frau Weitzmann, dass der Bau ein Jahr nach Genehmigung gebaut und drei Jahre nach Genehmigung der Betrieb anlaufen muss. Außerdem schlug Herr Kutter vor, dass in die Straße von der B2 (entlang BTZ) nach Kleinaga Ausweichstellen eingebaut werden müssten, um bei sich entgegenkommenden LKW und Bussen ein sicheres Ausweichen zu ermöglichen, da ansonsten die sanierte Straße beizeiten wieder kaputt gefahren ist.
Der OTBM aus Langenberg, Herr Kirsch, berichtete aus Langenberg, dass der Gülletourismus die Langenberger belastet, aber niemand sich der Sache ernsthaft annimmt, weder die Firmen noch die Stadtverwaltung und er weitere Belastungen auf Langenberg zukommen sieht.
Fazit: Die Probleme und negativen Folgen für die Bürgerrinnen und Bürger sind nicht relevant für den Antrag. Auch will keiner die gute Entwicklung der Landwirtschaft verhindern, deshalb wurde dem Antrag mehrheitlich zugestimmt. Der dringend notwendige Ausbau der Infrastruktur als Pflichtaufgabe der Kommune findet nicht statt. Ursache hierfür ist meiner Meinung nach, insbesondere in Gera, das verschleudern von Steuergeldern für völlig unnötige und überzogene Prestigeobjekte. Einsicht hierfür liegt leider bei einem Großteil der Stadträte immer noch nicht vor, trotz mittlerweile eingetretener Insolvenzen Städtischer Unternehmen.
Als nächstes wurde der Antrag der GoEn Planungsgemeinschaft mbH vom 10. Juli 2014 zur Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage behandelt. Frau Weitzmann machte auch zu diesem Vorhaben Ausführungen. Zunächst verwies sie drauf, dass Windkraftanlagen (WKA) nur in Windvorranggebieten errichtet werden dürfen und dies trifft hier zu. Derzeit laufen aber verschiedenen Klageverfahren gegen Bescheide der Stadt und gegen die Regionalplanung, deren Ausgang noch offen sind. Die Klage gegen den Regionalplan liegt derzeit noch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Da die WKA-Investoren davon ausgehen, dass die Klage erfolgreich ist, suchen sie bereits jetzt Flächen, wo sie später WKA errichten können. Sie kennt die Aktivitäten in Aga nur durch Information vom Ortsteilbürgermeister, selbst ist noch kein Investor vorstellig geworden. Beim aktuellen Vorhaben fehlt noch eine Stellungnahme und eine Flugraumanalyse. Ansonsten werden alle Grenzwerte eingehalten, so dass eine Versagung nicht zu erwarten ist. Auf die Frage von Herrn Kessler, wer Ansprechpartner für dies Flugraumanalyse sei, verweist Frau Weitzmann ihn an die Untere Naturschutzbehörde. Die Vorlage wurde Mehrheitlich abgelehnt. Im Rahmen der Informationen des OTBM wird informiert, dass die Teichentschlämmung Forststr. Bestandteil des anerkannten Hochwasserpakets ist und Realisierung erwartet wird, auch die Brücke in Kleinaga ist in diesem Rahmen beantragt.
Er dankt den Sponsoren, der Stadt und den Helfern, insbesondere der FF für die Unterstützung bei der Ertüchtigung der Beleuchtung in der Reichenbacher Straße. Vorhandene Unfallquellen werden noch beseitigt.
Mit der Antwort der Unteren Verkehrsbehörde zum Überfahren der Brücke in Kleinaga durch LKW zur Belieferung der Reuss´schen Güter ist der OTR nicht einverstanden. Man kann von den Bürgern nicht verlangen, dass sie neben Kennzeichen, Tag und Uhrzeit auch noch Wiegeprotokolle beibringen u. a. mehr.
Bernd Müller, Ortsteilbürgermeister