Stand 19.06.15
Im Eilverfahren nach § 123 VwGO hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Gera am 05.06.15 beschlossen, den Antrag abzulehnen.
Es sollte der Stadt Gera im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben werden, die Schule Aga als Schulträger bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Klage vom 09. April 2015 weiter zu betreiben.Gegen diesen Beschluss werde ich Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht fristgerecht bis zum 22. Juni 2015 einlegen. Fest steht, dass ich alle möglichen Rechtsmittel ausschöpfen werde. Hier geht es mir nicht allein um den Beschluss zur Schulschließung, sondern um die Allgemeine Gültigkeit der Zusammenschlussvereinbarung. Die nächste Gebietsreform steht uns bevor und ich sehe es weiterhin Richtungsweisend an, wie in der Sache letztendlich entschieden wird. Sollten Verträge nach Abschluss ihre Gültigkeit verlieren, nur weil Machtbesessene Kommunalpolitiker es für richtig erachten etwas anderes zu beschließen, kann man vor derartigen Zusammenschlüssen nur warnen.
Bernd Müller, Ortsteilbgm. Aga