Bernd Müller

Ortsteilbürgermeister Aga Mitglied des Geraer Stadtrates


 
...für den Ortsteil Aga
mit den Orten Kleinaga, Großaga, Seligenstädt, Reichenbach und Lessen
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Mit Beginn der Sitzung informiert Herr Müller zur neuen Datenschutzgrundverordnung und deren Auswirkungen für die Arbeit des Ortsteilrates. Da keine Vorlagen zur Beschlussfassung im Öffentlichen Teil auf der TO stehen, gibt der OTBM

aktuelle Informationen und Antworten zu Anfragen aus der letzten Sitzung.

Zur Anfrage aus der Vorlage DS-Nr. 75/2015 3. Ergänzung Hundesteuersatzung – Auswirkungen auf die Einnahmen der Stadt Gera verliest Herr Müller verliest die Rückantwort der Verwaltung.
„Als die derzeit geltende Hundesteuersatzung zum 26. Juni 2016 inkl. der Rasseliste in Kraft getreten ist, war bereits bekannt, dass das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) wieder geändert werden und die Rasseliste wieder „abgeschafft“ werden soll. Daher wurden bereits mit der beschlossenen Hundesteuersatzung vom 26.06.2016 die zukünftigen Mindereinnahmen der Stadt Gera durch den Wegfall der Rasseliste in Kauf genommen. Eine vollständige Kompensation dieser Mindereinnahme besteht nicht.“

Zum Gärrückstandsbehälter berichtet der OTBM über die Beantwortungen der Nachfragen des Ortsteilrates bzgl. der Beschwerden:
- Geruchsbelästigungen durch das Befüllen des Behälters und der Entnahme aus den Garrückstandsbehälter
- Geruchsbelästigungen durch das Ausbringen auf die umliegenden Felder
und der Nachfrage zu den Inhaltsstoffen des ausgebrachten Materials.
Die Aussage, dass die Befüllung des Gärrestebehälters lediglich 2 x im Jahr erfolgt, wird seitens der Mitglieder des Ortsteilrates angezweifelt. Die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) ist für die Düngemittelverkehrskontrolle zuständig. Das TLL ist für die amtliche Probenahme und Untersuchung an Düngemitteln zuständig. Im Zeitraum von 2011 bis 2018 wurden vier amtliche Probenahmen und Untersuchungen von dem anfallenden Gärrest aus der Biogasanlage Bad Köstritz durchgeführt. Diese haben keine Beanstandungen ergeben. Gemäß § 4 Düngemittelverordnung besteht die Einarbeitungspflicht von organischen Düngern mit wesentlichen Stickstoffgehalt innerhalb von maximal 4 Stunden nach der Ausbringung, um Stickstoffverluste und Geruchsbelästigungen zu minimieren. Mit modernster Ausbringetechnik wird das Gärsubstrat in den Boden injiziert und damit die Geruchsbildung reduziert. Diese Aussage wird durch die Mitglieder des Ortsteilrates als nicht zutreffend bewertet. Das Ausbringen der Gülle erfolgt mittels Schleppschlauch ohne Einarbeitung in den Boden, so dass der Gestank tagelang vorhanden ist.
Eine Bodenuntersuchung auf die löslichen und damit pflanzenverfügbaren Nährstoffe – Stickstoff (jährlich) und Phosphor (max. alle sechs Jahre) ist durch den Landwirtschaftsbetrieb nach den Vorgaben der Düngeverordnung erforderlich. Auf dieser Grundlage erfolgt die jährliche Düngebedarfsermittlung. Die Verfahrensweise, dass der Landwirtschaftsbetrieb die Beprobung selbst durchführt, wird kritisch gesehen.

Der Fahrgastunterstand wurde errichtet, so dass der Bau der Bushaltestelle jetzt abgeschlossen ist. Die Baumpflanzung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Zum Zustand der leerstehenden Gebäude in der Reichenbacher Straße und in der Schulstraße in Großaga, Schulstraße 24 informiert Herr Müller, dass an dem Gebäude in der Schulstraße inzwischen die Fensterstürze herausfallen und der Putz großflächig auf die Straße fällt. Die entsprechenden Bilddokumente wurden an das FD Bauvorhaben am 19.09.2018 übersendet mit der Bitte um Veranlassung. Der Weg am Friedhof wird als Fußweg hauptsächlich von Kindern, Eltern mit Kindern und älteren Menschen genutzt, da an der Hauptstraße kein Fußweg vorhanden ist.
Auf Nachfrage des Ortsteilrates zum Objekt Reichenbacher Straße 5 regte die Fachdienstleiterin Bauvorhaben an, dass der Ortsteilrat das Gespräch mit dem Eigentümer suchen soll und ihn anregen sollte, tätig zu werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen hat der Ortsteilrat keine Kenntnis, wer der Eigentümer ist.

Zum BImSch-Verfahren – Errichtung und Betrieb von 6 WEA am Standort Großaga teilt
Herr Müller mit, dass das Thüringer Landesverwaltungsamt entschieden hat, das bis zum Inkrafttreten des Abschnittes 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie des Regionalplanes Ostthüringen, längstens für die Dauer von 2 Jahren, der Stadt Gera untersagt wird, eine positiv feststellende Entscheidung für das Vorhaben zu treffen. (Mail vom 10.09.2018 von Mailadresse Bau.Umwelt)
Unverständlich ist aber die Aussage der Dezernentin für Bau und Umwelt, in einer weiteren Mail, dass die Umsetzung der Entscheidung noch nicht erfolgt ist und im gleichen Atemzug eine juristische Stellungnahme des Antragstellers angekündigt wurde, bevor der entsprechende Aussetzungsbescheid der Stadt erlassen wurde. (Mail vom 14.09.2018 von Mailadresse Bau.Umwelt). Hier wird die Einsichtnahme erst nach der Erstellung des Aussetzungsbescheides angeboten.
Der Ortsteilrat äußert sein Unverständnis über die Verfahrensweise und fordert die Bereitstellung der Kopien (Schreiben zur Entscheidung des Thür. LVA und Aussetzungsbescheid der Stadt Gera) bzw. die Einräumung der Möglichkeit zur Einsichtnahme. Herr Müller wird beauftragt, im Namen des Ortsteilrates, die Forderungen gegenüber der Stadtverwaltung zu artikulieren. Die Entscheidung dazu soll dem Ortsteilrat bis zum 26. September 2018 um 12:00 Uhr zugehen.
Zum TOP Bürgeranfragen/Sonstiges verweist Herr Kutter auf den Zustand des Feuerlöschteiches in Kleinaga. Inzwischen ist kaum noch Wasser in dem Teich. Der Feuerlöschteich Kleinaga wurde 2008 gebaut, in der Zeit von 2009 - 2013 wurden die Undichtheiten festgestellt und die Instandsetzung immer wieder angemahnt. Es wurde erfolglos nachgearbeitet. Wann wird endlich etwas unternommen und wer bezahlt das? Starke Algenbildung ist trotz der Aufstellung eines Belüftungsgerätes aufgetreten. Von Beginn an war abzusehen, dass die Ausführung falsch gewesen war. Die Wassersteine hätten nicht verwendet werden dürfen. Herr Müller erklärt, dass ein Vor-Ort-Termin mit der UWB, dem Ortsteilbürgermeister, dem Wehrleiter der FW Gera-Aga und Herrn Kutter festgelegt wird.
Ein Bürger informiert, dass bei der Straßengrabenmahd ca. 20 Begrenzungspfosten zwischen Steinbrücken und Kleinaga zerstört wurden. Wer kontrolliert das und wann werden diese durch den Verursacher ersetzt?
Herr Weiß macht darauf aufmerksam, dass das Verkehrsschild 30km/h in Höhe Reichenbacher Straße 2/2a – am Kindergarten durch die Bäume zugewachsen und verdreckt ist. Im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahme Aga Forststraße/Stützmauer wurde ein Baum gefällt. Wurde eine Ersatzpflanzung angeordnet, wenn ja, wann und wo erfolgt eine Ersatzpflanzung?
Außerdem spricht er die Thematik – Herstellung eines Fußweg/Radweg zwischen dem Ortseingang Kleinaga und Strandbad an. Mit den Antworten der Verwaltung kann er sich nicht zufrieden geben und fragt nochmals, wann die Stadt den Fuß/Radweg bauen wird?
Des Weiteren verweist er darauf, dass die Steine im Bereich Haltestelle Kleinaga (Reichenbacher Straße/Lessener Straße) wegen der Unfallgefahr entfernt werden sollten. Gleichzeitig verlangt er das Installieren von entsprechenden Warnbaken. Die Steine sollten durch die Barken ersetzt werden.
Frau Otto fordert wiederholt eine 30km/h Beschilderung vom Kindergarten weiterführend bis zum Ortseingang Großaga. Der starke Durchgangsverkehr (insbesondere aus dem Nachbarlandkreis), zum Teil mit hohen Geschwindigkeiten, keinem Fußweg und zugewachsene Straßenränder erfordern dies.

Bernd Müller, Ortsteilbürgermeister

0174 – 3477085

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Adresse

An der Froschweide 2A
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Gera - Kleinaga
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07554
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