Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit Schreiben vom 27. April 2020 teilte das Umweltamt Folgendes mit: „Sofern die TEVARO GmbH keine neuen Argumente für die Anerkennung der A-Typik für das Energiedreieck Gera vorlegt, wird das Thüringer Landesverwaltungsamt die Aussetzungsentscheidung um ein Jahr verlängern." Herr Müller bittet darum, bis zum 13. Oktober 2020 mitzuteilen, ob es diesbezüglich einen neuen Sachstand gibt.
Folgenden Sachstand möchten wir Ihnen dazu mitteilen:
Durch die Obere Landesplanungsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt wurde im Schreiben vom 2. Juli 2020 eingeschätzt, dass mit dem abschließenden Beschluss der Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen vom 26. Juli 2020 das in Aufstellung befindliche Ziel Z 3-3 zu einem unbenannten öffentlichen Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB erstarkt ist. Damit wird grundsätzlich die Verlängerung der befristeten Untersagung vom 4. September 2020 entbehrlich.
Diese Einschätzung wurde zur Kenntnis genommen und mit dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz abgestimmt. Die Anhörung nach § 28 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz zur Ablehnung ist am 22. September 2020 an die Tevaro GmbH zugesandt worden.
Michael Sonntag, Dezernent Bau & Umwelt