Neue finale Fassung - Gera, den 11.09.2025
Das Dokument welches an dieser Stelle am 07. August 2025 veröffentlicht wurde, wurde hierdurch ersetzt.
Der Ortsteilrat Aga lehnt die geplanten Prüfflächen W-5 Gera/Aga im Entwurf des Sachlichen Teilplans "Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ in Lage und Größe ab.
Bedenken:
- Das BTZ der Handwerkskammer zu Ost Thüringen, insbesondere das Internatsgebäude mit 130 Plätzen, wurde nicht hinreichend berücksichtigt. Die Planungsgemeinschaft hat sich selbstverpflichtet, einen Puffer von 1.000 Metern um alle Wohn- und Mischgebiete einzuhalten. In die Abwägung ist mit einzubeziehen, dass es sich um Rotor-Out-Flächen handelt. Somit kann bei entsprechender Ausrichtung der Anlage diese bei einem Abstand von 650 Meter sogar die 2.-fache Höhe als Abstand unterschritten werden, da dann der Rotor mit einer Länge von 85 Metern in den Abstand hineinragt. Ohne den Abstand von 1.000 Metern erscheint es auch fragwürdig, ob Schallimmissionswerte im Rahmen der Einzelgenehmigung eingehalten werden können. Durch die Wohnnutzung innerhalb des Internates sind derartige Werte auch zu berücksichtigen, da diese dem Gesundheitsschutz dienen.
- Das Waldgebiet Rödel ist als Naturschutzgebiet mit Vogelschutz im Schutzzweck ausgewiesen. Der Betrieb von Windenergieanlagen in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet würde aufgrund der kurzen Distanzen zu Fortpflanzungsstätten und der Betroffenheit hochwertiger Nahrungshabitate den eigentlichen Schutzzweck in Frage stellen und das Tötungsrisiko für zahlreiche Individuen streng geschützter Greifvogelarten signifikant erhöhen.
- Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sehen wir nicht berücksichtigt. Für diese Flächen besteht in der Regel eine Verpflichtung zum dauerhaften Erhalt, weshalb sie für die Windenergienutzung bzw. als konkreter Fundamentstandort nicht in Frage kommen.
- Die Schießsportarena wird durch den zu erwartenden Schattenwurf in ihrer Nutzung beeinträchtigt.
- Den Mindestabstand zum Wohnhaus Seligenstädt Nr. 13 sehen wir nicht ausreichend berücksichtigt.
- Die Lärmgrenzwerte sind durch die Vorbelastung Schießarena, Bundeswehr und Biogasanlage bereits ausgeschöpft.
Anmerkungen:
Die weiteren Mitglieder des Ortsteilrates sehen insbesondere in der Verteilung der Vorranggebiete auf das Gebiet der Stadt Gera den Ortsteil Aga als völlig benachteiligt.
gez. Bernd Müller (OTBM Aga),
im Auftrag des OTR Aga