In der Sitzung standen zwei Vorlagen zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung.
Bei der Vorlage Drucksachen-Nr. 88/2020 1. Ergänzung handelt es sich um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/95/20 "Erweiterung Campingplatz Aga". Herr Müller erläutert die Vorlage, dem wesentlichen Inhalt nach ist das Planverfahren ja seit Jahren bekannt. Dem beantragten Vorhabenträgerwechsel sowie der Billigung und Auslegung des Entwurfes wurde nach Kurzer Diskussion einstimmig zugestimmt.
Die zweite Vorlage mit der Drucksachen-Nr. 17/2026 befasst sich mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“) hier: Grundsatzbeschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a Baugesetzbuch (BauGB), Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Gera und seiner Ausschüsse sowie Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gera. Herr Müller erläutert die Vorlage und stellt folgenden Änderungsantrag: Unter Pkt. 3 im Beschlussvorschlag soll die Formulierung „Entscheidung über die Zustimmung auf den Oberbürgermeister“ ersetzt werden durch „Entscheidung über die Zustimmung auf den Ausschuss für Bau, Umwelt, Verkehr und Liegenschaften“. Herr Müller ist der Auffassung, dass die Zuständigkeit dem Ausschuss obliegen soll. Hier hätte auch der OTR die Möglichkeit, eine Stellungnahme einzubringen. Nach kurzer Diskussion stellt er den Änderungsantrag zur Abstimmung. Dem Änderungsantrag wird zugestimmt, in der Folge wird der Vorlage unter Berücksichtigung der Änderung ebenfalls zugestimmt.
Unter dem TOP "Informationen des OTBM"
... berichtet Herr Müller, das zur wiederholten Nachfrage nach einer Straßenbeleuchtung im Wohngebiet Schleifenacker folgendes dem OTR mitgeteilt wurde:
Zur Bürgerversammlung am 25.01.2018 wurde bereits diese Frage an das Tiefbauamt herangetragen. Damals wurde mitgeteilt, dass bereits bei der Planung des Weges keine Installation einer Beleuchtung vorgesehen wurde. Wie bereits bei einem Vor-Ort-Termin am 01.02.2018 und am 01.04.2025 festgestellt, sind mehrere parallele beleuchtete Straßenverbindungen vorhanden. Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Nutzung des unbeleuchteten Fußweges in den Dunkelstunden demzufolge nicht notwendig, da Alternativen vorhanden sind. Darüber hinaus ist von nicht erstattungsfähigen Ausgaben für die Stadt Gera von ca. 60.000 Euro und laufenden jährlichen Kosten von 2.200 Euro auszugehen. Des Weiteren ist aus Klimaschutzgründen von einer nicht notwendigen Beleuchtungsanlage abzusehen.
"Nach erneuter Prüfung des Sachverhalts durch die zuständige Fachabteilung müssen wir Ihnen mitteilen, dass an der bisherigen Entscheidung festgehalten wird und eine Installation einer Beleuchtungsanlage weiterhin nicht vorgesehen ist. Bereits im Zuge der ursprünglichen Planung des Weges war keine Beleuchtung vorgesehen. Diese Entscheidung wurde im Rahmen von Vor-Ort-Terminen am 01.02.2018 sowie zuletzt am 01.04.2025 nochmals überprüft und bestätigt. Dabei wurde festgestellt, dass im betreffenden Bereich mehrere parallel verlaufende, ausreichend beleuchtete Straßenverbindungen vorhanden sind. Die Nutzung des unbeleuchteten Fußweges in den Dunkelstunden ist daher nicht zwingend erforderlich, da zumutbare Alternativrouten bestehen. Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass im Freistaat Thüringen keine generelle Verpflichtung zur Beleuchtung von Straßen, Gehwegen oder öffentlichen Plätzen besteht. Die Regelung zur Beleuchtungspflicht ist in Thüringen ausdrücklich durch die Regelung in § 9 Abs. 2 S1 des Thüringer Straßengesetzes (Thür STRG) von der Straßenbaulast ausgenommen. Darüber hinaus sind naturschutzfachliche Gesichtspunkte in die Bewertung eingeflossen. Vor diesem Hintergrund besteht derzeit keine Planungsabsicht zur Umsetzung einer entsprechenden Maßnahme."
Angefragt wurde in der letzten Sitzung, ob es einen neuen Stand bei dem geplanten Ländlichen Wegebau zwischen Reichenbach und Ortsverbindungsstraße Rusitz/Roben gibt. Dazu wurde informiert, dass Gelder für die Maßnahme I4700-0099 erst wieder im Jahr 2028 und 2029 vorgesehen sind. Da das Verfahren gemäß der letzten Rückmeldung vom TLBG aktuell noch läuft und mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes wahrscheinlicher erst im Jahr 2028 zu rechnen ist, ist kurzfristig nicht mit sichtbaren Ergebnissen zu rechnen.
Zum Umbau der Treppenanlage an der Ernst-Thälmann-Siedlung gibt es keinen neuen Stand. Die Probleme im Zusammenhang mit dem unterirdischen Bauraum sind bekannt. Bei einem Ortstermin einigte man sich darauf zu prüfen, dass die Treppe abgerissen und ein geschwungener Weg zur Überwindung des Höhenunterschiedes angelegt wird. Über die weitere Vorgehensweise wird zeitnah informiert.
Die gemeldeten Schäden an Straßeneinläufen auf Höhe Schulstraße 17, 8 und 7 wurden behoben.
Die Problematik der Oberflächenentwässerung unterhalb der Hausnummer 22 in Lessen (Pfützenbildung in Fahrbahnbereich) wurde durch die Jahresausschreibungsfirma bereits beseitigt, ebenso die Mangelanzeige für Lessen Haus -Nr. 6.
Zur geforderten Ausweichbucht im Bereich Ortseingang Lessen positioniert sich die Verwaltung wie folgt: Die Lessener Dorfstraße, Ortsausgang hat eine mittlere Breite von ca. 4,80 m, zur Verbindungsstraße Lessener Straße, zwischen Aga und Steinbrücken hin, weitet sich die Fahrbahn auf ca. 5,50 auf. Unserer Einschätzung nach für eine Straße mit geringem Schwerverkehr ausreichend. Der westliche Fahrbahnrandstreifen hat ca. 2 m Restbreite zur nächsten Grundstücksgrenze. Hier wäre eine Herstellung einer Ausweichbucht mittels einer Schottertragschicht bzw. mit Asphaltrecycling denkbar. Auf Grund der dörflichen Lage und dem damit einhergehenden vergleichsweise geringem Verkehr, ist aus wirtschaftlicher Sicht ein gebundener Ausbau nicht anzustreben.
Zur Straße der Freundschaft, Straßenerneuerung und abschnittsweiser Neubau von Gehwegen inkl. Erneuerung der Straßenbeleuchtung, fand eine Beratung am 13.05.26 im Tiefbauamt statt. Folgende Punkte wurden besprochen:
- Die Planung des Vorhabens wird bis zur Leistungsphase 3 unter Federführung des Stadtplanungsamtes fortgeführt.
- Es wird in Kürze einen vom Stadtplanungsamt anberaumten Vororttermin geben, zu dem auch der Ortsteilbürgermeister eingeladen wird.
- Vor Ort soll sich zunächst ein Bild über die bestehenden Möglichkeiten im Zuge der Planung gemacht werden.
- Vom Stadtplanungsamt werden Vorschläge für einzelne Abschnitte mit den entsprechenden Planungsaufgaben vorgegeben.
- Das Stadtplanungsamt informiert, dass die bestehende Straße als Sammelstraße klassifiziert ist.
- Eine bestehende Verkehrszählung weist eine Belegung von ca. 1.000 Fahrzeugen pro Tag aus.
- Es soll ein ansprechender funktionaler, verkehrssicherer Straßenraum entstehen.
- Das Planungsbüro informiert, dass die Anhörung der Träger öffentlicher Belange bereits erfolgt ist. In deren Auswertung wird vom Zweckverband eine Gemeinschaftsmaßnahme angestrebt.
- Hinsichtlich der Erneuerung weiterer Medien liegen mit Anhörung keine weiteren Zusagen vor.
- In Bezug auf die Erneuerung der Elt-Leitungen wird das Ing.-Büro nochmals beim Versorgungsträger nachfragen.
- Vom Planungsbüro wurden in die erstellten Grundpläne Bestandsbreiten eingetragen, aus denen hervorgeht, dass die in der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen gewünschten Breiten nahezu durchgehend nicht zur Verfügung stehen. Es werden daher, wie oben bereits erwähnt, abschnittsweise Festlegungen zu den gewünschten Prioritäten getroffen.
- Der Zweckverband informiert, dass im Jahr 2026 keine Planungsmittel für das Vorhaben eingestellt sind. Es soll jedoch ein Auftrag für Planungsleistungen ausgelöst werden.
- Weiterhin wird informiert, dass eine planerische Betrachtung für die gesamte Ortslage vorgenommen werden muss.
- Das Oberflächenwasser der Straße kann in den vom Zweckverband geplanten Regenwasserkanal eingeleitet werden.
Wie bekannt, wurde der Teich in der Forststraße im Januar entschlammt. Nach Beendigung wurde durch die ausführende Firma ein Teilstück der Forststraße (Aufstellstrecke Bagger und LKW) aufgearbeitet und mit Frostschutz 0/32 aufgefüllt und verdichtet. Nun haben Anwohner angefragt, ob die Stadt Gera den Rest der Strecke (Nr. 37 bis 40) ebenso instand setzen kann. Der aktuelle Zustand ist desolat. Das Tiefbauamt teilt dazu mit, dass die stattgefundenen Arbeiten nicht durch das Tiefbauamt erfolgten, sondern im Zuge der Teichentschlammung. Eine Fortführung der Maßnahme im Jahr 2026 ist gegenwärtig nicht geplant. Auch mit Blick auf den allg. Zustand aller Straße im Stadtgebiet, ist hier eine geringe Priorität zu unterstellen.
Eine Bürgerin aus Seligenstädt hatte aus Sicht des OTR eine sehr gute Anregung gegeben. An der "Alten B2" müssten zwei Papierkörbe aufgestellt werden, jeweils am Ende der Straße. Auf Grund der zahlreichen Spaziergänger kommt es wie bekannt ständig zu Ablagerungen. Die Verwaltung hat dies geprüft und stellt fest, dass an der genannten Stelle derzeit kein Bedarf für die Aufstellung von Papierkörben besteht, da die ‚alte B2‘ weder einen Fußweg noch einen ausgewiesenen Wanderweg darstellt.
Zur Erweiterten Ortspauschale können Aufgrund der längeren Krankheit von Herrn Meißner gegenwärtig keine verbindlichen Angaben über die Höhe, der in diesem Jahr noch zur Verfügung stehenden Mittel der Erweiterten Ortspauschale mitgeteilt werden. Nach Prüfung und Zuordnung werden alle OT-Bürgermeister über das jeweilige Budget entsprechend informiert.
Generell ist festzustellen, dass es sich bei den Mitteln der erweiterten Ortspauschale um finanzielle Mittel der Stadtverwaltung Gera handelt und es sich dabei um eine freiwillige Leistung handelt. Die Erweiterte Ortspauschale soll helfen „kleine Wünsche aus den Ortsteilen relativ kurzfristig und pragmatisch“ zu erfüllen. Ein Ansparen über mehrere Jahre ist dabei nicht vorgesehen und nach den Grundsätzen der Haushaltsführung auch rechtlich fragwürdig. Insoweit sollten größere Wünsche aus den Ortsteilen, bspw. größere Straßensanierungs- oder Neubaumaßnahmen, direkt zur Aufnahme in den Haushalt der Stadt Gera beantragt werden. Denkbar wäre aber, wenn sich einzelne Ortsteile verständigen ihre Ortspauschale oder Teile davon, einem anderen Ortsteil für ein Projekt zur Verfügung zu stellen. Über diese Abstimmungen und die entsprechenden Projektideen sollte das Stadtplanungsamt im Vorfeld informiert werden.
Die Anschaffung eines Smileys wird in die Haushaltplanung 2028 aufgenommen. Gegenwärtig prüft die Verwaltung entsprechende Haushaltsansätze der Erweiterten Ortspauschale und ordnet diese den einzelnen Ortsteilen zu. Sollte es in diesem Zusammenhang die Möglichkeit ergeben, bereits in diesem Jahr ein Smiley zu beschaffen, werden wird dies, vorbehaltlich anderer Prioritäten, umgesetzt.
Provisorische Schlaglochflickungen sollen laut VAO vom 27.05.26 in Gera-Nord durch die Fa. TSI im Zeitraum 01.06.26 bis 30.06.26 ausgeführt werden.
Die Absenkung des Straßeneinlaufes in der Einmündung zur E.-Thälmannsiedlung ist wiederholt gemeldet, ein Termin zur Beseitigung konnte noch nicht benannt werden.
Am 30. April 2026 wurde im Rahmen einer Sitzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen auch über die weitere Verfahrensweise bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten beraten. Hintergrund ist, dass am 20. November 2023 die geänderte Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001) in Kraft getreten ist. Artikel 15c der geänderten Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete, in denen für Erneuerbare-Energien-Vorhaben ein besonderes, beschleunigtes Genehmigungsverfahren gemäß der Artikel 16 und 16a der genannten Richtlinie gelten soll. Bis zum 21. Mai 2024 konnten die Mitgliedstaaten bereits ausgewiesene Gebiete als Beschleunigungsgebiete anerkennen. Diese Möglichkeit wurde für die Windenergie an Land bereits in Deutschland genutzt. Durch § 6a des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) wurden alle Windenergiegebiete, die bis zum 21. Mai 2024 ausgewiesen waren, als Beschleunigungsgebiete anerkannt, sofern sie nicht in bestimmten Schutzgebieten liegen und sofern bei ihrer Ausweisung eine Umweltprüfung durchgeführt wurde.
Die im rechtswirksamen Sachlichen Teilplan Windenergie Ostthüringen (2020) festgesetzten Vorranggebiete Windenergie erfüllen entsprechend den Bestimmungen des § 6a WindBG bereits die Voraussetzungen als Beschleunigungsgebiete. Die im Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ Ostthüringen (2025) vorgesehenen neuen Vorranggebiete Windenergie stellen keine Beschleunigungsgebiete gemäß dem WindBG dar. Dazu gehört auch das W-5 Gera/Aga. Die EU-Regelungen wurden auch im Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) umgesetzt, wo nach § 28 eine Sonderregelung für die Windenergie an Land geschaffen wurde, aufgrund derer Vorranggebiete für Windenergie regelmäßig zusätzlich als Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land auszuweisen sind. Dabei soll die Regelung im ROG der Verlagerung umweltschutzrechtlicher Prüfpflichten auf die übergeordnete Planungsebene mit dem Ziel der Beschleunigung des Windenergieausbaus dienen. Gesetzgeberische Intention ist es, umweltbezogene Aspekte bereits auf Plan- bzw. Gebietsebene einzubeziehen und dadurch Prüfpflichten auf Genehmigungs- bzw. Zulassungsebene zu vereinfachen. Dies bedeutet, dass die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen gesetzlich verpflichtet ist, die im neuen Sachlichen Teilplan Windenergie und Sicherung des Kulturerbes Ostthüringen (2025) enthaltenden Vorranggebiete Windenergie auch als Beschleunigungsgebiete auszuweisen. Um den aktuellen Aufstellungsprozess des Sachlichen Teilplan Windenergie und Sicherung des Kulturerbes Ostthüringen (2025) nicht zu überfrachten und zu verlängern, hat die Regionale Planungsgemeinschaft am 30.04.2026 in Weida beschlossen, erst nach Inkrafttreten des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ Ostthüringen das Verfahren zur Ausweisung der Beschleunigungsgebiet einzuleiten. Dabei werden dann alle Vorranggebiete, auch das W-5 Gera/Aga, in das Verfahren aufgenommen werden. Gesetzlich müssen alle Vorranggebiete Windenergie als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden, sofern sie nicht in den folgenden Gebieten liegen:
- Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke sowie Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten
- Gebiete mit landesweit bedeutenden Vorkommen mindestens einer durch den Ausbau der Windenergie betroffenen Vogelart oder einer streng geschützten Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Bei der Ausweisung der Beschleunigungsgebiete muss der Plangeber dann auch Regeln für wirksame Minderungsmaßnahmen für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen aufstellen, um mögliche negative Auswirkungen zu vermeiden oder, falls dies nicht möglich ist, erheblich zu verringern. Inwiefern dann das W-5 Gera/Aga unter den oben genannten Parametern konkret als Beschleunigungsgebiet ausgewiesen wird, bleibt dem ergänzenden Verfahren der Regionalen Planungsgemeinschaft vorbehalten.
Bezüglich der Kita-Bedarfsplanung 26/27 erfolgte verwaltungsseitig eine Beteiligung. Der Elternbeirat unserer Kita hat eine Stellungnahme geschrieben und an den Träger geschickt. Meldefrist hierzu war der 29.05.26.
Unter dem TOP Anfragen
weist ein Bürger darauf hin, dass im Bereich Schleifenacker, insbesondere in der Kastanienallee, die Randsteine/Platten zerfallen. Es besteht die Gefahr, dass dadurch das Pflaster abkippt und es in Folge zu größeren Straßenschäden kommt. Weiterhin weist er darauf hin, dass der abgesenkte Straßeneinlauf in der Einmündung in die E.-Thälmann-Siedlung eine Gefahr darstellt, ebenso die zahlreichen tiefen Schlaglöcher.
Gegenüber der Schule wurde die Wiese lediglich im Randbereich gemäht. Dass die Biodiversität eine Rolle spielt, ist bekannt, jedoch galt dies nur für den Monat Mai. Eine Kontrolle der Obstbäume auf dieser Wiese sollte erfolgen, da zumindest einer keinen gesunden Eindruck macht.
Herr Herling regt an, dass auf Grund des letzten VKU in der Straße der Freundschaft Nr. 13, ein Verkehrsspiegel installiert wird. Im Bereich der Kurve war bereits mal einer installiert.
Die Mitglieder des OTR beantragen, dass für folgende Straßenabschnitte eine Deckensanierung für 2027 eingeplant werden soll: OV Straße von Steinbrücken bis Abzweig Lessen sowie Schulstraße von Nr. 4 bis Nr. 15.
Bernd Müller