Nachdem in der Sitzung am 26.10.23 mangels Anwesenheit keine Beschlüsse gefasst werden konnten, musste erst einmal Niederschriften nachgenehmigt werden.
Dann erfolgte die Diskussion zur Vorlage Nr. 87/2023 Hauptsatzung der Stadt Gera.
Herr Müller erläutert die Vorlage sowie einen Änderungs- und Ergänzungsvorschlag. Nach kurzer Diskussion schlägt Herr Müller vor, der Vorlage Drucksachen-Nr. 87/2023 zuzustimmen, jedoch nur wenn die Hinweise laut Änderungs- und Ergänzungsvorschlag des OTBM eingearbeitet werden. Es erfolgte Zustimmung zur geänderten Vorlage. In diesem Zusammenhang stellt Herr Müller den Änderungsantrag der Linken zur Diskussion und Abstimmung. Der Antrag wird mit folgender Begründung abgelehnt:
Die Bildung neuer Ortsteile wird abgelehnt, die Gründe sind bereits
hinreichend erläutert wurden. Der Hinweis der Verwaltung, dass bei der Bildung
neuer Orstteilräte der Finanzielle Aufwand z.B. für die
Büros/Versammlungsräume kein Problem darstellt, ist für uns nicht
nachvollziehbar. Der OTR hatte den Antrag auf eigene Räume gestellt, auch
einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Abgelehnt wurde der Antrag mit dem
Hinweis – kein Geld! Widersprüchlicher geht es wohl nicht bzw. findet der
Ländliche Raum wie so oft keine Beachtung.
Die Vorlage Nr. 88/2023 Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Gera wurde lediglich zur Kenntnis genommen.
Unter TOP-Informationen des OTBM informiert Herr Müller aus der Beratung der OTBM mit dem OBM, hier insbesondere zum Hinweis, dass bei Nutzung von Öffentlichen Grünflächen für Veranstaltungen ein Sondernutzungsantrag gestellt werden muss, dieser ist jedoch für Vereine Gebührenfrei (Amt für Stadtgrün Ansprechpartnerin; Frau Teichmann, Tel.: 0365 8333835, Mail:
Zum Vorhaben der Fa. SungEel erläutert Herr Müller kurz das immissionsschutzrechtliche Prüfverfahren, welches in der Verantwortlichkeit des TLUBN liegt. Im Rahmen der vierwöchigen öffentlichen Auslegung (Bekanntmachung im Amtsblatt) der Unterlagen im Rathaus der Stadt Gera hat jeder Bürger die Möglichkeit, sich umfänglich zur geplanten Maßnahme zu informieren. Zudem wird die digitale Einsichtnahme der Antragsunterlagen möglich sein. Zum Knotenausbau wurde Seitens der Verwaltung informiert, dass im Rahmen einer Beratung mit der LEG, Amazon und weiteren Beteiligten der geplante Baubeginn für Frühjahr 2024 ankündigt wurde.
Herr Müller informiert weiterhin über die Fahrplanänderung des RVG zum 10.12.2023, dabei liegen im Fokus einige Verbesserungen im Schülerverkehr. Hier die für Aga wichtigsten Änderungen bzw. Anpassungen: Erreichbarkeit des Osterland-Gymnasiums. Die morgendliche Fahrt auf der Linie 229 um 6:58 Uhr ab Hermsdorf (über Kleinaga, Abzw. Seligenstädt, Wachholderbaum B2 und Langen-berg) zur Dualen Hochschule (an 7:27 Uhr) und weiter zur Kurt-Keicher-Straße (an 7:32 Uhr) bzw. zum Osterlandgymnasium (an 7:36 Uhr) bleibt erhalten. Nachmittags werden drei Rückfahrtmöglichkeiten angeboten: 13:40 Uhr ab Osterlandgymnasium über Kurt-Keicher-Straße (ab 13:44 Uhr), Duale Hochschule (ab 13:50 Uhr) und weiter über Röpsen, Dorna, Negis, Cretzschwitz, Söllmnitz und Wernsdorf nach Hermsdorf (an 14:22 Uhr); an der Dualen Hochschule besteht Anschluss (ab 14:01 Uhr) in Richtung Langenberg, Rusitz, Steinbrücken, Groß- und Kleinaga. Unter
Unter dem TOP-Bürgeranfragen berichtet Frau K. Tschernikl von „Rasern“ in der Zeitzer Straße im hinteren Abschnitt in Richtung Lonzig, enge Straße, kein Fußweg. Eingaben hierzu gab es bereits in den letzten Jahren. Es müssen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, hierzu bitten wir um eine Aussage der Verwaltung. Das Anbringen von „Smileys“ wäre sicherlich hilfreich (siehe Langenberg), auch hierzu erwarten wir eine Aussage.