Bernd Müller

Ortsteilbürgermeister Aga Mitglied des Geraer Stadtrates


 
...für den Ortsteil Aga
mit den Orten Kleinaga, Großaga, Seligenstädt, Reichenbach und Lessen
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In dieser Sitzung war der Schwerpunkt auf den Gärrestebehälter in Kleinaga ausgerichtet.
Hierzu konnte Herr Müller als Gäste auch Herrn Nickschick, Fachdienstleiter Umwelt, Frau Weitzmann, Leiterin der Unteren Immissionsschutzbehörde, Frau Eiselt Sachbearbeiterin Immissionsschutz und Herr Delan (Gutachter) von der Ifo GmbH begrüßen.


Eingangs informierte Frau Weitzmann zum aktuellen Stand. Bei den Gärrestebehälter handelt sich um eine genehmigte Anlage, zu prüfen war deshalb, ob eine Nutzungsuntersagung erlassen werden kann. Es wird keine ausgesprochen, da aus Sicht des FD diese auf „sehr wackligen Füßen“ stehen würde. Das eine Geruchsbelästigung vorliegt, ist unbestritten, jedoch darf es 10% der Jahresstunden zu einer Belästigung kommen, der Behälter entspricht dem Stand der Technik. Die Intensität des Geruchs ist nicht Rechtsrelevant. Festzustellen ist, dass es von November 2018 bis Mai 2019 keine Beschwerden gab. Seitens der Verwaltung werden Zettel vorbereitet, in welchen die Geruchsbelästigungen dokumentiert werden sollen, wenn möglich drei Mal am Tag, diese werden aber nicht nur an Beschwerdeführer ausgegeben, sondern wahllos an Anwohner.
Mit dem Betreiber ist man im Gespräch, dieser ist gewillt nach Lösungen zu suchen, welche die Belästigung minimieren sollen.
Herr Delan stellt sein Büro kurz vor. Es ist eines von noch 16 zugelassenen Büros, welche diese Untersuchungen durchführen. Beauftragt wurde das Büro vom Betreiber der Anlage, dies bestätigte er auf Nachfrage eines Bürgers. Dann macht er folgende Ausführungen:
Als er das erste Mal mit der Behörde vor Ort war konnte kein Geruch festgestellt werden. Für ihn ist die intensive Beschwerdeführung (er glaubt den Bürgern) und der beschriebene Geruch völlig untypisch und nicht erklärbar. (Anmerkung: in über 100 anderen Anlagen, welche der Planer gebaut hat, ist dieses Problem nicht aufgetreten)
Er sei nur für Belästigungen, nicht für Schädigungen zuständig. Kenngröße ist die Häufigkeit des Geruches.
Herr Delan erläutert verschiedene Technische Möglichkeiten zur Minderung (Biofilter, Kohlefilter, Kaminschlot) welche aber ebenso wie das abfackeln nicht den gewünschten Erfolg versprechen.
Eine erste wirksame Maßnahme wäre das Anbringen einer „Windfahne“ um den Spediteur/Kraftfahrer die Windrichtung anzuzeigen. Sollte der Wind Richtung Ortslage wehen, werden die Transporte abgebrochen. Es muss zumindest gelingen, die Häufigkeit der Geruchsbelästigung zu reduzieren. Der Bürger hat das Gesetz auf seiner Seite, das ist die Nichtüberschreitung der 10% der Jahresstunden. Sollte dieser Wert überschritten werden, handelt es sich um eine erhebliche Belästigung. Ein Anspruch auf „keine Belästigung“ gibt es jedoch nicht.
Der Hinweis auf das „Abfackeln“ kann nicht umgesetzt werden, da zwar Ammoniak entsteht, aber hierfür ist es zu wenig. Der Betreiber ist gewillt die „Lage zu entspannen“. Deshalb wird er mit der Behörde in Verbindung bleiben.
Herr Nickschick macht folgende Aussage:
Es geht darum, was darf die Behörde und was nicht. Er hat Verständnis für die Bürger, jedoch ist die Behörde in diesem Fall lediglich „Schiedsrichter“.
Von den Bürgern kommen folgende Aussagen/Hinweise:
Die Belästigung beginnt mit den An- und Abtransport, die Luken am Tankzug stehen offen. Die Entnahme erfolgt im freien Gefälle was enormen Gestank verursacht. Das Rührwerk im Behälter ist mehr als 100 Meter zu hören, insbesondere nachts, auch wenn nicht entnommen wird.
Es wird nach dem Inputstoff gefragt. Frau Weitzmann teilt mit, dass diese Untersuchung vorliegt, der OTR hat es bereits bekommen und darf es den Bürgern zur Verfügung stellen.
Zum Abschluss weist Herr Müller den Gutachter darauf hin, das der Punkt 3 der Nebenbestimmungen aus der Baugenehmigung eingehalten werden sollen. Dieser besagt, das Befüllung und Entnahme bei Immissionsfördernder Witterung zu unterlassen ist.
Zum TOP Informationen durch den Ortsteilbürgermeister fasst Herr Müller noch mal kurz die Situation zum Gärrestebehälter zusammen. Er bietet, auch im Namen des OTR, analog wie bei der Thematik WEA, den Bürgern eine enge Zusammenarbeit an.
Zum Schluss der Sitzung möchte ein Bürger wissen, wann denn der Spielplatzbau in Kleinaga fortgesetzt wird. Hierzu teilt Herr Müller mit, dass bekanntermaßen der OTR und der Sponsor auf Vorgabe der Stadt alles fristgerecht erledigt hat, lediglich die Stadt glänzt wie immer mit Unvermögen. Im April 2020 sollen die Arbeiten realisiert werden.

0174 – 3477085

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Gera - Kleinaga
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